AGB
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Druck Total
§1 Allgemeines
1. Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung werden diese automatisch anerkannt. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen für jeden Vertrag der Schriftform. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Soweit gesetzliche Vorschriften es verlangen und diese den im folgendem geregelten Vereinbarungen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, haben zwischen den Parteien zumindest die übereinstimmenden Vertragsbedingungen Wirksamkeit. Im Übrigen sind sich die Parteien einig, dass sie an einer Durchführung des Vertrages festhalten und für die sich widersprechenden Vertragsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften gelten.
§2 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Esslingen.
§3 Muster
1. Muster und Auswahlsendungen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diese werden zu Einzelpreisen berechnet und an Neukunden gegen Berechnung versendet. Für Versand von Mustern an eine abweichende Lieferadresse wird grundsätzlich eine Kostenbeteiligung von EUR 10,00 berechnet.
2. Bei Auftragserteilung für die bemusterten Produkte und einem Netto-Auftragswert von mindestens EUR 500,00 erfolgt für die berechneten Muster eine Gutschrift für die Preisdifferenz zwischen Stückpreis und tatsächlichem Verkaufspreis bei der Gesamtmenge.
3. Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Mustern und Auswahlsendungen ist aus hygienischen Gründen leider grundsätzlich nicht möglich. Wir behalten uns vor, Muster in Größe, Farbe und Veredlung unserer Wahl zu versenden.
4. Abweichungen in der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten.
5. Druck Total ist berechtigt, Muster von jedem Auftrag im Musterlager zu deponieren und zur Kundengewinnung an Dritte im Original, per Foto oder als Referenz zu versenden. Fotos eines jeden Auftrags dürfen von Druck Total zum Zweck der Kundengewinnung im Katalog oder Internet in jeglicher Form - auch retouchiert - verwendet werden. Sollte der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden sein, hat er diesem Punkt ausdrücklich zu widersprechen und eine diesbezügliche Bestätigung von Druck Total einzuholen. Sollte es dennoch versehentlich zu Zuwiderhandlung kommen, ist ein Schadensersatz ausgeschlossen. Es wird seitens Druck Total aber umgehend reagiert und Abhilfe geschaffen.
§ 4 Angebote
1. Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert wird.
2. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend
3. Mitarbeiter von Druck Total sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen den Preis, Zahlungs- oder Lieferbedingungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinaus gehen. Derartige Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Druck Total.
§ 5 Aufträge
1. Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB und sollen schriftlich erfolgen. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers können zu Mehrkosten führen, die weiterberechnet werden. Bei telefonisch erteilten Aufträgen übernehmen wir für die Richtigkeit der bestellten Produkte und Mengen keine Gewähr. Daraus evtl. entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers
2. Vom Kunden erteilte Aufträge sind für den Verkäufer nur bindend, soweit er diese innerhalb von 60 Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung annimmt. Danach gilt der Auftrag als abgelehnt
3. Bestellungen verpflichten zur Abnahme der Ware. Bei einer Stornierung einer Bestellung werden 70% des Netto-Warenwerts fällig. Für von Druck Total genehmigte Retouren oder Umtausch wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15% des Netto-Auftragswertes erhoben. Diese ist sofort rein netto zahlbar.
4. Wir behalten uns vor, Vorauszahlung des Gesamt- oder Teilbetrages nach freiem Ermessen, vor allem bei Veredlungsaufträgen zu verlangen.
5. Sind Teile der Bestellung nicht von uns lieferbar, so beschränkt sich der Auftrag auf die verbleibenden Teillieferungen. Ein Rücktritt des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
§ 6 Lieferung
1. Wir sind jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Angegebene Lieferzeiten sind freibleibend. Ist die Bestellung an einen festen Liefertermin gebunden, so muss dies vom Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben und von Druck Total mit Auftragsbestätigung bestätigt werden. Erst dann ist Druck Total an die Lieferzeit gebunden. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung zum vereinbarten Termin versandbereit ist, bzw. an den Spediteur übergeben wurde, soweit der Spediteur von uns zu beauftragen ist. Die Haftung des Spediteurs wird dann auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt
2. Wird der von Druck Total schriftlich bestätigte Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Auftrag seitens des Bestellers erst dann erfolgen, wenn eine schriftlich gesetzte Nachfrist von 8 Wochen (bzw. bei Fernost-Produktionen von 4 Monaten) erfolglos verstreicht. Jegliche Schadensersatzansprüche für Folgeschäden, auch bei grober Fahrlässigkeit werden hiermit ausgeschlossen. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung des Auftrags und Bestätigung der Klarheit durch Druck Total.
3. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der Gesamtbestellmenge müssen insbesondere bei Veredelungsaufträgen akzeptiert werden und sind kein Grund für Nachlieferungen.
4. Lieferungen, die aus Gründen unterbleiben, die in der Person des Bestellers liegen, sind von uns nicht zu vertreten.
§7 Versand
1. Der Versand der Ware erfolgt ab Lager Hochdorf oder einer anderen Fabrikationsstätte bzw. Auslieferungslager unserer Firma nach unserer Wahl per Post, Paketdienst oder Spedition.
2. Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für besondere Versendungsformen werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Vom Auftraggeber gewünschte Teillieferungen werden frachtgemäß abgerechnet. Eine Verantwortung für billigste und schnellste Versendung wird ausgeschlossen.
3. Mit dem Verlassen des Werkes bzw. Lagers gehen sämtliche Gefahren und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des Auftraggebers. Das bedeutet, dass das Risiko für Verzögerungen bei den erwarteten Transportzeiten und für den Verlust der Ware beim Auftraggeber liegt. Mit der Bereitstellung der Ware durch Druck Total erfolgt der Gefahrenübergang zum Auftraggeber. Druck Total haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist eine solche Reklamation uns unverzüglich zusätzlich anzuzeigen.
5. Wird die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
6. Verpackung wird nur berechnet, soweit eine Spezialverpackung vom Auftraggeber gewünscht wird.
§8 Preise/Mindestbestellwert
1. Änderungen der Preislisten sind jederzeit möglich. Alle Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager Hochdorf in Euro ohne MwSt. und ohne Verpackung. Die Rechnung wird unter dem Datum des Absendetages der Ware ausgestellt.
2. Rabatte werden nur nach Absprache und nur auf rabattfähige Artikel gewährt. Sie bedürfen der Schriftform. Der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen wird mit der ersten Mahnung unwirksam. Der Differenzbetrag wird in diesem Fall entsprechend der gültigen Verkaufspreise laut Preisliste dem Auftraggeber nachberechnet.
3. Für Druckfehler in den jeweiligen Preislisten übernehmen wir keine Haftung.
§ 9 Rechnungen / Zahlungskonditionen
1. Rechnungen sind für uns kostenfrei zu zahlen und – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist – zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug eingängig auf unserem Konto.
2. An Neukunden liefern wir die ersten drei Sendungen nach Vereinbarung per Vorkasse.
3. Skontoabzug wird nur gewährt, wenn alle früheren Rechnungen bezahlt sind.
4. Nicht angenommene Nachnahmesendungen sind kostenpflichtig und werden zusätzlich zu den Versandkosten mit EUR 10,00 berechnet.
5. Jeder Wechsel bedarf jeweils einzeln unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsels ist ausgeschlossen.
§10 Zahlungsverzug
1. Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Schuldner nach Ablauf des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung in Verzug.
2. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes berechnet.
3. Bei nicht pünktlicher, bedingungsgemäßer Zahlung jeder einzelnen Lieferung bzw. Teillieferung kann die weitere Lieferung laufender Aufträge nur gegen Vorauszahlung durch den Auftraggeber oder Bankeinzug (bankbestätigte Abbuchungsermächtigung) ausgeführt werden. Noch nicht ausgelieferte Waren können ohne Rücksicht auf vereinbarte Lieferfristen zurückbehalten werden. Zahlungsverzug des Auftraggebers unterbricht die Lieferverpflichtungen und Fristen
4. Druck Total ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
5. Bei Zahlungsverzug kann Druck Total vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der gelieferten Waren verlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
6. Wird uns eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug oder wird dem Warenkreditversicherer des Verkäufers das eingeräumte Kreditlimit aufgehoben, so sind sämtliche Rechnungen und hereingenommene Wechsel sofort zur Zahlung fällig.
§11 Mängelrügen
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit sowie Erfüllung sämtlicher Qualitätseigenschaften zu prüfen. Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
2. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Alle Maße und Gewichte in Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Cirka-Angaben.
3. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 75% der Lieferzeit nach Rückempfang der Ware auch wenn die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist damit überschritten wird. Das Recht auf Schadensersatz wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zu Beanstandung der Gesamtlieferung.
4. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Sämtliche reklamierte Waren bleiben im Besitz der Druck Total und dürfen frei verwendet oder verkauft werden. Mängelrügen sind nicht zulässig, wenn Druck Total eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr möglich ist.
5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bereits veredelte Ware von uns grundsätzlich nicht als Reklamation zurückgenommen werden kann, sofern die Veredlung nicht von uns vorgenommen wurde.
§12 Veredelungsaufträge
1. Bei Aufträgen zur Textilveredelung (Flock, Druck, Stick, o.ä.) erhält der Auftraggeber ein verbindliches Muster. Für handelsübliche Abweichungen von Produktionsmuster und Produktion in Farbe, Größe, und Druckstand von bis zu 10% können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
2. Bei Lieferung von Produkten mit Veredelung von Wunschmotiven sind Mehr- oder Minderlieferungen oder Mängel von bis zu 10% technisch bedingt und zulässig. Der Gesamtpreis ändert sich mengenabhängig.
3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheber- oder anderen Rechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt uns der Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei.
4. Die dem Auftraggeber berechneten Klischeekosten berechtigen den Auftraggeber nicht zum Erhalt der Druckvorlagen (Siebe, Filme), sondern stellen nur eine anteilige Kostenbeteiligung dar.
5. Der Kunde ist für das Copyright aller eingereichten Zeichnungen, Spezifikationen, Wörter, Symbolen und sonstigen Angaben zum Veredelungsauftrag alleinverantwortlich und stellt Druck Total von allen Ansprüchen von dritter Stelle frei.
6. Bei jeder Veredelung wird grundsätzlich ein ggf. kostenpflichtiges Produktionsmuster angefertigt. Die Kosten ergeben sich aus dem Auftrag und werden individuell in der Auftragsbestätigung bzw. im Angebot erstellt. Ein vom Kunden eingereichtes Mustertextil gilt ausdrücklich nicht als Produktionsmuster. Verzichtet der Kunde auf das Produktionsmuster, übernimmt Druck Total keine Haftung für Veredelungsfehler. Reklamationen bezüglich der Veredelung sind in diesem Fall gänzlich ausgeschlossen. Die Freigabe des Produktionsmusters hat schriftlich zu erfolgen. Soweit die unveränderte Freigabe bei Veredelung durch Druck innerhalb von zwei Tagen nach Erstellung des Musters erfolgt, fallen die Siebkosten nicht erneut an. Die Auftragsklarheit besteht ausdrücklich erst nach Freigabe des Produktionsmusters.
7. Der Kunde stellt Druck Total eine .jpg- oder .eps-Datei zur Verfügung, die das gewünschte Motiv originalgetreu wiedergibt. Farbangaben müssen im HKS-, RAL oder Pantone (TPX-Pantone-Textil) System erfolgen.
8. Jede Haftung für Fehler, die durch Druckunterlagen des Kunden bedingt sind, wird gänzlich ausgeschlossen.
§13 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung in unser Eigentum über.
2. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer sofort fernschriftlich zu verständigen.
3. Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung seine Zahlungen einstellt, haben wir die in §46 KO aufgeführten Rechte auf Absonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung. Von uns zurückgeforderte Ware wird in der Höhe gutgeschrieben, in der sie weiterverkäuflich ist, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.
§14 Rücksendungen
1. Rücklieferungen an uns müssen schriftlich (per Email) zusammen mit der jeweiligen Auftragsnummer avisiert und von Druck Total per Antwortmail gegenbestätigt werden.
2. Wir lassen die Ware per Abholauftrag durch einen Paketdienst bei Ihnen abholen. Dies ist gleichzeitig die Genehmigung von Druck Total zur Rücknahme.
3. Direkte Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frei Haus und in einem einwandfreien und unbenutzten Zustand geschickt werden. Veredelte Fremdware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen.
4. Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Absender. Ebenso die Kosten für die Lagerung bzw. Abholung von ungenehmigt zurückgesandter bzw. nicht einwandfreier Ware.
§15 Verkaufshilfen
1. Werden dem Kunden Verkaufsständer, Displays, Verkaufshilfen, Werbetransparente o.ä. zur Verfügung gestellt, so geschieht dies, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, nur leihweise. Displays etc. bleiben in unserem Eigentum und dürfen nicht mit Waren anderer Lieferanten bestückt werden.
2. Nach Beendigung einer Geschäftsbeziehung oder auf ausdrücklichen Wunsch von Druck Total müssen sämtliche Verkaufshilfen frachtfrei zurückgesandt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
§16 Geschäftsverkehr mit dem Ausland
1. Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem Recht. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte.
2. Lieferungen ins Ausland müssen einen Netto-Warenwert von mindestens 1.000,00 Euro haben.
§17 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Druck Total, als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
§18 Datenschutz
1. Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten wie Name, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- und Email-Adresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Auftrags-, Rechnungsdaten, etc.) auf elektronischen Medien für 10 Jahre gespeichert werden. Das Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben der Firma Druck Total und deren Tochtergesellschaften verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist Druck Total nicht gestattet.
2. Der Verkäufer sichert die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.
§19 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und unwirksam sein, so werden sie durch eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
2. Soweit dies nicht erfolgt oder rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die Nichtigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 04/2024
Druck Total, Alte Zimmerei 8, 73269 Hochdorf
Tel: 07153/5599600, info@druck-total.com